Schritt
3
Probatorische Sitzungen

In den probatorischen Sitzungen (bis zu 5 Termine) vertiefen wir Ihr Anliegen, führen eine diagnostische Einschätzung durch und formulieren erste Therapieziele.
Schritt
2
Erstgespräch

Im Erstgespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihr Anliegen und klären, ob eine therapeutische Zusammenarbeit für Sie passend ist. Dabei haben Sie Raum, Ihre Situation in Ruhe zu schildern und offene Fragen zu stellen.
Schritt
5
Therapiebeginn

Nach der Probatorik starten wir mit der regulären Therapie. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich zu festen Zeiten statt und dauern 50 Minuten.
Üblicherweise beginnt die Behandlung als Kurzzeittherapie, die bei Bedarf in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann.
Schritt
4
Kostenklärung

Vor Beginn der regulären Therapie erfolgt die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung (ggf. Beihilfe).
Hierfür beantragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Versicherung.
Falls Sie sich für eine Selbstzahlung entscheiden, kann die Therapie ohne weitere Formalitäten beginnen.
Ablauf: Vom ersten Kontakt bis Therapiebeginn
Schritt
1
Kontaktaufnahme

Sie können mich telefonisch oder bevorzugt über das Kontaktformular erreichen, um einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren. Ich melde mich zeitnah zurück, um einen passenden Termin zu finden.
Kosten
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Mit meiner Approbation als psychologische Psychotherapeutin und dem Fachkundennachweis in Verhaltenstherapie bin ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein offiziell eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung). Dadurch ist sichergestellt, dass meine Behandlung den gesetzlichen Standards entspricht.
Die Abrechnung einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei vorliegender Indikation (d. h. einer begründeten Diagnose) – meist in Höhe des 2,3-fachen Gebührensatzes.
Da die Vertragsbedingungen privater Krankenversicherungen unterschiedlich sind, empfehle ich Ihnen, bereits vor Beginn des ersten Gespräches Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten. Klären Sie dabei insbesondere:
• Ob es eine Maximalstundenzahl oder andere Einschränkungen gibt.
• In welcher Höhe die Erstattung erfolgt (z. B. bis zum 1,8- oder 2,3-fachen Satz). Bitte beachten Sie, dass einige Versicherungen Leistungen nur bis zu einem bestimmten Satz erstatten – die Differenz zum berechneten Betrag muss in diesem Fall von Ihnen persönlich getragen werden.
• Ob eine vorherige Beantragung der Therapie erforderlich ist und welche Formulare dafür benötigt werden.
• Ob ein ärztlicher Konsiliarbericht oder ein Gutachterverfahren vorgesehen ist.
Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten anteilig von ihrer Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung erstattet. Auch hier ist es sinnvoll, sich frühzeitig nach den erforderlichen Formularen und Abläufen zu erkundigen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der Kostenübernahme und der Beantragung der notwendigen Unterlagen.
Selbstzahler:innen
Es besteht auch die Möglichkeit, die Therapie privat zu finanzieren.
In diesem Fall schließen wir einen Behandlungsvertrag ab, und die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Praxis. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Eine Sitzung (50 Minuten) wird in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz berechnet.
Es ist keine Antragstellung oder Bewilligung durch eine Krankenkasse erforderlich.
